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   BVerwG, 10.11.1992 - 4 B 216.92   

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https://dejure.org/1992,3461
BVerwG, 10.11.1992 - 4 B 216.92 (https://dejure.org/1992,3461)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 4 B 216.92 (https://dejure.org/1992,3461)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 4 B 216.92 (https://dejure.org/1992,3461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Duldung des Abbruchs eines Hauses - Umfang der Rechte aus einem Bebauungsplan - Revision aus Gründen der Wahrung der Einheit des Rechts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: fehlender Drittschutz bei Erlaß eines Abbruchsgebots nach § 179 Abs. 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung nachbarlicher Interessen beim Erlaß eines Abbruchgebotes? (IBR 1993, 291)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 9
  • DÖV 1993, 249
  • ZfBR 1993, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 4 B 216.92
    Drittschutz kommt aus diesem Grunde nur in Betracht, falls die zuständige Behörde nicht nur das öffentliche Interesse und das des betroffenen Eigentümers zu beachten hat, sondern auch die Interessen des jeweiligen Nachbarn (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - DVBl. 1987, 476 = NVwZ 1987, 409 [BVerwG 19.09.1986 - 4 C 8/84] = ZfBR 1987, 47).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 52.89

    Anspruch auf polizeiliches Einschreiten

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 4 B 216.92
    Vielmehr entscheiden die im Bebauungsplan enthaltenen planerischen Festsetzungen selbst, ob sie durch ihre Festsetzungen für den Nachbarn Drittschutz vermitteln, weil sie auch in seinem Interesse getroffen wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 52.89 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 234).
  • BVerwG, 10.11.2022 - 8 B 11.22

    Entfaltung von Drittschutz durch die formelle Illegalität eines

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Ermessensvorschrift nur dann Drittschutz entfalten kann, wenn die zuständige Behörde bei der Ausübung ihres Eingriffsermessens nicht nur das öffentliche Interesse und das Interesse des Adressaten ihres Bescheides, sondern auch die Interessen der jeweiligen Nachbarn des Adressaten zu beachten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 4 B 216.92 - Buchholz 406.11 § 179 BauGB Nr. 1 S. 1 f.; Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409).
  • BVerwG, 10.11.2022 - 8 B 12.22
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Ermessensvorschrift nur dann Drittschutz entfalten kann, wenn die zuständige Behörde bei der Ausübung ihres Eingriffsermessens nicht nur das öffentliche Interesse und das Interesse des Adressaten ihres Bescheides, sondern auch die Interessen der jeweiligen Nachbarn des Adressaten zu beachten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 4 B 216.92 - Buchholz 406.11 § 179 BauGB Nr. 1 S. 1 f.; Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409).
  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 21 ZB 11.223

    Landwirtschaftliche Subventionen; Doppelbeantragung; zivilrechtlich-vertragliche

    Deshalb erübrigt sich hier eine obergerichtliche oder höchstrichterliche Klärung (vgl. BVerwG vom 10.11.1992 Az. 4 B 216/92 RdNr. 6).
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